EhrenwortStudio

Rechtliches · Bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Die Bedingungen für die Zusammenarbeit mit Ehrenwort Studio — Philip Ehrenhöfer, Mariatroster Straße 138b/12, 8044 Graz. Kontakt: info@ehrenwortstudio.at · +43 664 921 0161.

§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Angebote von Philip Ehrenhöfer, auftretend unter der Bezeichnung „Ehrenwort Studio" (im Folgenden „Auftragnehmer"), gegenüber seinen Vertragspartnern (im Folgenden „Auftraggeber").

1.2 Die AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.3 „Unternehmer" ist ein Auftraggeber, für den das Geschäft zum Betrieb seines Unternehmens gehört (§ 1 Abs. 1 Z 1 KSchG, § 1 UGB). „Verbraucher" ist jeder Auftraggeber, der nicht Unternehmer ist. Sofern einzelne Klauseln ausdrücklich zwischen Unternehmern und Verbrauchern unterscheiden, gilt die jeweils bezeichnete Regelung; im Übrigen gelten diese AGB für beide Gruppen.

1.4 Die AGB werden dem Auftraggeber spätestens mit dem Angebot zur Kenntnis gebracht und gelten mit Auftragserteilung als vereinbart.

§ 2 Vertragsabschluss

2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein als verbindlich bezeichnetes Angebot gilt für 14 Tage ab Ausstellungsdatum.

2.2 Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder in Textform (z. B. E-Mail) erklärte Auftragserteilung des Auftraggebers und deren Annahme durch den Auftragnehmer bzw. durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

2.3 Kostenvoranschläge sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich („garantiert") bezeichnet, unverbindlich (§ 5 Abs. 2 KSchG bleibt unberührt). Zeigt sich während der Ausführung, dass eine wesentliche Überschreitung eines unverbindlichen Kostenvoranschlags unvermeidlich ist, teilt der Auftragnehmer dies unverzüglich mit.

§ 3 Leistungsumfang, Änderungen und Zusatzleistungen

3.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Leistungen, die dort nicht ausdrücklich angeführt sind, sind nicht geschuldet.

3.2 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers nach dem Stand der Technik. Er schuldet – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – ein sorgfältiges Bemühen, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (etwa bestimmte Besucherzahlen, Rankings oder Umsätze).

3.3 Änderungs- und Erweiterungswünsche des Auftraggebers, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen („Change Requests"), sowie zusätzliche Korrekturschleifen über die vereinbarte Anzahl hinaus werden gesondert nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen des Auftragnehmers verrechnet. Der Umfang der inkludierten Korrekturschleifen sowie der jeweils gültige Stundensatz ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

3.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung geeigneter Subunternehmer und Dritter zu bedienen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten etc.) vollständig, rechtzeitig und in geeigneter Form kostenlos zur Verfügung und wirkt an notwendigen Abstimmungen zeitnah mit.

4.2 Der Auftraggeber sichert zu, dass er an den von ihm bereitgestellten Inhalten über sämtliche erforderlichen Nutzungs-, Urheber- und sonstigen Rechte verfügt. Er hält den Auftragnehmer hinsichtlich sämtlicher Ansprüche Dritter, die aus einer Verletzung dieser Zusicherung entstehen, vollumfänglich schad- und klaglos, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Diese Freistellung gilt gegenüber Verbrauchern nur, soweit der Auftraggeber die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

4.3 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Termine angemessen. Der Auftragnehmer gerät für die Dauer der Verzögerung nicht in Verzug. Ruht ein Projekt aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, länger als 30 Tage, ist der Auftragnehmer berechtigt, den bis dahin erbrachten Leistungsstand abzurechnen.

§ 5 Preise, Anzahlung und Zahlungsbedingungen

5.1 Es gelten die im Angebot genannten Preise. Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG; es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Sollte die Kleinunternehmerbefreiung entfallen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich zu verrechnen.

5.2 Zahlungsplan. Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, gilt:

  • 50 % des vereinbarten Netto-Auftragswerts sind als Anzahlung mit Auftragserteilung fällig. Mit der Leistungserbringung wird erst nach Eingang der Anzahlung begonnen.
  • Die restlichen 50 % sind mit Abnahme bzw. Bereitstellung zur Veröffentlichung („Go-Live") fällig.

5.3 Bei Projekten mit längerer Laufzeit oder größerem Umfang ist der Auftragnehmer berechtigt, Teilleistungen entsprechend dem Leistungsfortschritt in Rechnung zu stellen (Teilrechnungen).

5.4 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

5.5 Zahlungsverzug. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gebühren dem Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe: gegenüber Unternehmern 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB), gegenüber Verbrauchern 4 % p. a. (§ 1000 ABGB). Der Auftraggeber hat im Verzugsfall die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten (Mahn- und Inkassospesen) zu ersetzen; gegenüber Verbrauchern nur, soweit sie in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen (§ 1333 Abs. 2 ABGB).

5.6 Der Auftragnehmer ist berechtigt, laufende Arbeiten bei Zahlungsverzug bis zur vollständigen Begleichung offener Forderungen einzustellen (Zurückbehaltungsrecht) sowie bereits erbrachte, aber noch nicht bezahlte Leistungen (insbesondere die Freigabe/Übertragung der Nutzungsrechte gemäß § 8) zurückzuhalten.

5.7 Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist gegenüber Unternehmern nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Einschränkung nicht bei Zahlungsunfähigkeit des Auftragnehmers oder bei Gegenforderungen im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers (§ 6 Abs. 1 Z 8 KSchG).

§ 6 Termine und Fristen

6.1 Genannte Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Sonstige Zeitangaben sind unverbindliche Richtwerte.

6.2 Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, unvorhersehbarer Ereignisse oder fehlender Mitwirkung des Auftraggebers verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

6.3 Gerät der Auftragnehmer in Verzug, hat der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen schriftlich zu setzen. Erst nach ergebnislosem Verstreichen dieser Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 7 Abnahme

7.1 Nach Fertigstellung stellt der Auftragnehmer das Werk zur Abnahme bereit. Der Auftraggeber hat das Werk unverzüglich zu prüfen und binnen 14 Tagen abzunehmen oder wesentliche Mängel schriftlich mitzuteilen.

7.2 Gegenüber Unternehmern gilt: Nimmt der Auftraggeber das Werk nicht innerhalb der Frist ab und werden keine wesentlichen Mängel gerügt, oder nimmt er das Werk in Gebrauch (insbesondere durch Veröffentlichung), gilt das Werk als abgenommen.

7.3 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§ 8 Nutzungs- und Urheberrechte

8.1 Alle vom Auftragnehmer geschaffenen Werke (Entwürfe, Designs, Layouts, Grafiken, Illustrationen, Quellcode, Animationen, Konzepte) sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Rechte verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Entgelts beim Auftragnehmer.

8.2 Der Auftraggeber erwirbt die vereinbarten Werknutzungsrechte erst mit vollständiger Bezahlung sämtlicher aus dem Vertrag geschuldeter Beträge. Bis dahin ist eine Nutzung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung des Werks unzulässig.

8.3 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erhält der Auftraggeber ein einfaches (nicht ausschließliches), zeitlich und örtlich unbeschränktes Werknutzungsrecht zum vertraglich vorausgesetzten Zweck. Eine Weiterübertragung an Dritte, Bearbeitung oder Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und ist gesondert zu vergüten.

8.4 Zwischenentwürfe, nicht ausgeführte Konzepte, Skizzen und Quelldateien (z. B. offene Design-Dateien) sind nicht Vertragsgegenstand und verbleiben beim Auftragnehmer, sofern ihre Übergabe nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

8.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, in vertretbarem und branchenüblichem Umfang einen dezenten Urhebervermerk (z. B. „Design & Umsetzung: Ehrenwort Studio") im Footer der Website anzubringen. Der Auftraggeber kann dessen Entfernung verlangen; in diesem Fall kann eine gesonderte Vergütung vereinbart werden.

§ 9 Leistungen und Lizenzen Dritter

9.1 Für die Umsetzung erforderliche Leistungen Dritter (insbesondere Hosting, Domains, E-Mail, Schriftlizenzen, Bildlizenzen/Stock, Plugins, Software-Abonnements, Dienste wie Cloudflare) werden – soweit nicht anders vereinbart – im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers bezogen oder gesondert weiterverrechnet.

9.2 Für diese Fremdleistungen gelten die Bedingungen und Lizenzen der jeweiligen Anbieter. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verfügbarkeit, Leistung oder Rechtskonformität von Drittanbieterdiensten.

9.3 Laufende Kosten Dritter (z. B. jährliche Domain-, Hosting- oder Lizenzgebühren) trägt der Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

§ 10 Laufende Betreuung und Wartung

10.1 Verträge über laufende Betreuung, Wartung oder Support („Retainer") kommen gesondert zustande. Der vereinbarte Leistungsumfang und das monatliche bzw. periodische Entgelt ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung.

10.2 Betreuungsverträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden, sofern nicht eine feste Mindestlaufzeit vereinbart wurde. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

10.3 Nicht in Anspruch genommene Kontingente eines Abrechnungszeitraums verfallen, sofern nicht anders vereinbart.

§ 11 Gewährleistung

11.1 Der Auftragnehmer leistet Gewähr dafür, dass die Leistung die vereinbarten Eigenschaften aufweist. Als Mangel gelten nicht: Beeinträchtigungen durch nachträgliche Änderungen des Auftraggebers oder Dritter, durch unsachgemäße Nutzung, durch Fehlfunktionen von Drittanbieterdiensten oder durch Änderungen der technischen Rahmenbedingungen (z. B. Browser-, Server- oder CMS-Updates) nach Abnahme.

11.2 Gegenüber Unternehmern gilt: Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Abnahme. Der Auftraggeber hat Mängel binnen angemessener Frist, offene Mängel spätestens binnen 14 Tagen ab Abnahme, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen (§ 377 UGB); andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. Der Auftragnehmer hat zunächst das Recht auf Verbesserung oder Austausch. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

11.3 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen (ABGB, VGG) unverändert; die Einschränkungen des Punktes 11.2 finden auf Verbraucher keine Anwendung.

§ 12 Haftung

12.1 Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – ausgenommen bei Personenschäden – ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt gegenüber Verbrauchern nur für leichte Fahrlässigkeit und nicht für die Verletzung vertraglicher Hauptleistungspflichten.

12.2 Die Haftung für Personenschäden bleibt in jedem Fall unberührt und wird nicht ausgeschlossen oder beschränkt.

12.3 Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Datenverlust und Schäden aus Ansprüchen Dritter ausgeschlossen. Die Haftung gegenüber Unternehmern ist der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert des betreffenden Auftrags begrenzt.

12.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverluste, soweit der Auftraggeber es unterlassen hat, für eine dem Stand der Technik entsprechende Datensicherung zu sorgen. Der Auftraggeber ist für regelmäßige Sicherungen seiner Inhalte und Daten selbst verantwortlich.

12.5 Schadenersatzansprüche von Unternehmern verjähren in einem Jahr ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in der gesetzlichen Höchstfrist. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 13 Rücktrittsrecht für Verbraucher (FAGG)

Dieser Paragraf gilt ausschließlich für Verbraucher bei Verträgen, die im Fernabsatz (z. B. per E-Mail/Telefon ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit) oder außerhalb der Geschäftsräume geschlossen werden. Für Unternehmer besteht kein gesetzliches Rücktrittsrecht.

13.1 Der Verbraucher kann binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten (§ 11 FAGG). Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung einer eindeutigen Rücktrittserklärung (formfrei, z. B. per E-Mail an info@ehrenwortstudio.at). Das beigefügte Muster-Widerrufsformular kann, muss aber nicht verwendet werden.

13.2 Vorzeitiger Leistungsbeginn. Wünscht der Verbraucher, dass mit der Leistung bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wird, muss er dies ausdrücklich verlangen und bestätigen, dass er sein Rücktrittsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 10, § 18 Abs. 1 Z 1 FAGG). Hierfür dient folgende Erklärung, die vor Leistungsbeginn gesondert abzugeben ist:

☐ Ich verlange ausdrücklich, dass Ehrenwort Studio bereits vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist mit der Leistung beginnt.
☐ Ich nehme zur Kenntnis, dass ich mein Rücktrittsrecht mit vollständiger Erfüllung des Vertrags verliere.

13.3 Tritt der Verbraucher nach einem solchen Verlangen zurück, bevor die Leistung vollständig erbracht ist, hat er ein dem bereits erbrachten Leistungsanteil entsprechendes anteiliges Entgelt zu zahlen (§ 16 FAGG).

13.4 Ohne wirksame Erklärung nach 13.2 wird mit der Leistung erst nach Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen. Eine geleistete Anzahlung wird im Fall eines rechtzeitigen Rücktritts vollständig rückerstattet.

Muster-Widerrufsformular (nur bei Rücktritt ausfüllen und zurücksenden)

An Ehrenwort Studio – Philip Ehrenhöfer, Mariatroster Straße 138b/12, 8044 Graz, info@ehrenwortstudio.at:

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung folgender Leistung: __________. Bestellt am: __________. Name: __________. Anschrift: __________. Datum: __________. Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): __________.

§ 14 Stornierung und vorzeitige Beendigung durch den Auftraggeber

14.1 Storniert der Auftraggeber (Unternehmer) einen erteilten Auftrag oder beendet er den Vertrag vorzeitig aus Gründen, die nicht der Auftragnehmer zu vertreten hat, sind sämtliche bis zum Zeitpunkt der Beendigung erbrachten Leistungen sowie bereits getätigte oder verbindlich beauftragte Fremdleistungen zu vergüten. Die geleistete Anzahlung wird angerechnet.

14.2 Diese Regelung schränkt gesetzliche Rücktrittsrechte des Verbrauchers (insbesondere nach § 13) nicht ein.

§ 15 Referenz- und Werbenennung

15.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, das erstellte Werk sowie Name und Logo des Auftraggebers zu Referenzzwecken in seinem Portfolio (Website, Social Media, Präsentationen) zu nennen und abzubilden.

15.2 Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft schriftlich widersprechen.

§ 16 Geheimhaltung

16.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die ihnen im Zuge der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Ausgenommen ist die Weitergabe an zur Leistungserbringung beigezogene Dritte (§ 3.4) sowie die Referenznennung nach § 15.

§ 17 Datenschutz

17.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der DSGVO und dem österreichischen DSG. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.

17.2 Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet (Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO), schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag ab.

§ 18 Schlussbestimmungen

18.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform bzw. Textform. Dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Gegenüber Verbrauchern gilt kein Ausschluss mündlicher Zusagen des Auftragnehmers.

18.2 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Staates entzogen werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

18.3 Als Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers (Graz) vereinbart. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände (§ 14 KSchG).

18.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gegenüber Verbrauchern gilt dies mit der Maßgabe, dass das Verbot der geltungserhaltenden Reduktion (§ 6 Abs. 3 KSchG) beachtet wird.

18.5 Streitbeilegung. Ehrenwort Studio ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Stand: 7. Juli 2026